Institut für Weiterbildung, Beratung und Planung im Sozialen Bereich • IWIS e.V. • c/o Prof. Erich Schäfer, FH Jena, FB Sozialwesen, PF 100314, 07703 Jena
 

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Iwis Qualitätstestat für anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von iwis e.V.
Stand Januar 2012

Anmeldung
Eine Anmeldung für die iwis Qualitätstestierung muss schriftlich erfolgen mithilfe des Anmeldeformulars von iwis. Durch die Anmeldung zur Re-Testierung und der Bestätigung der Anmeldung seitens iwis e.V. wird zwischen den Beteiligten ein privatrechtlicher Vertrag begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Re-Testierung. Anmelden können sich nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Teilnahmebestätigung
Nachdem die Anmeldung durch die Einrichtung erfolgt ist und der erbetene Termin für den Beginn der Re-Testierung angegeben wurde, erhält die Einrichtung eine Teilnahmebestätigung. Dadurch kommt es zu dem Vertragsverhältnis. Die Einrichtung erhält nun die Mindestanforderungen zu den Qualitätsbereichen, die Richtlinie zum Qualitätsbericht der Einrichtung, die Hinweise zum Einrichtungsbesuch und den Ablaufplan der Re-Testierung.

Leistungen
Anschließende Leistungen sind in den Re-Testierungskosten inklusive:

Kosten
Für jede Re-Testierung entstehen für die zu testierende Einrichtung der Erwachsenenbildung Kosten in Höhe von 2.000,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass eine Nachtestierung notwendig wird, wird der Mehraufwand mit einem Stundensatz von 60 Euro berechnet. Wünscht eine Einrichtung zusätzlich zu den im Testierungsverfahren vorgesehenen Beratungen weitere Beratungen, so bietet iwis e.V. diese gegen eine zusätzliche Vergütung von 60 Euro pro Stunde an. Findet die Beratung in der Einrichtung der Erwachsenenbildung statt, so fallen zusätzlich Fahrtkosten an. Es wird auf die Trennung von Beratung und Begutachtung geachtet. Die Kosten für die Testierung können in zwei Raten beglichen werden. Mit der Bestätigung zur Teilnahme bekommt die Erwachsenenbildungseinrichtung eine Rechnung über die erste Hälfte der Testierungskosten. Bei der Abgabe des Qualitätsberichts der Erwachsenenbildungseinrichtung wird die zweite Hälfte fällig. Individuell kann ebenso ausgemacht werden, die Kosten in einer Summe zu zahlen.

Re-Testierung
Nur wenn alle Mindestanforderungen in allen Qualitätsbereichen erfüllt sind, kann die Re-Testierung erfolgreich abgeschlossen werden. Der Vorstand von iwis entscheidet auf der Grundlage der Voten der Gutachter/innen und der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung“ über die Verleihung des Qualitätstestats. Es gibt drei Alternativen: (1) Empfehlung der Testierung, (2) Empfehlung der Testierung mit Auflagen und (3) Empfehlung, keine Testierung zu erteilen. Sind ggf. noch Auflagen durch die Erwachsenenbildungseinrichtung zu erfüllen, so können diese innerhalb von maximal sechs Wochen nachgewiesen werden.

Rücktritt
Sofern noch keine Leistungen von iwis e.V. erbracht wurden, ist ein Rücktritt von der Testierung bis zu vier Wochen nach Datum der Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich. Wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden oder der Rücktritt später erfolgte, so werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten einbehalten.

Datenschutz
Alle eingereichten Unterlagen bei der Testierungsstelle sowie die Ergebnisberichte der Gutachter/innen unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergeleitet, Eine Ausnahme besteht für die Gutachter/innen, die die Begutachtung vornehmen, sowie der für die an der Re-Testierung beteiligten Gremien von iwis e.V.

Widerspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Testierung, jedoch kann gegen das Ergebnis der Re-Testierung Widerspruch eingelegt werden. Die Erwachsenenbildungseinrichtung, die den Widerspruch einlegt, muss diesen schriftlich begründen. Der Vorstand von iwis e.V. wird den Widerspruch prüfen. Kommt es zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit, dass der Qualitätsbericht der Einrichtung erneut durch zwei Gutachter/innen begutachtet wird. Wenn diese Begutachtung zu einem anderen Ergebnis als die erste Begutachtung kommt, werden die anfallenden Kosten von iwis e.V. getragen. Sollte jedoch diese Begutachtung zu dem gleichen Ergebnis wie die erste gelangen, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten der Erwachsenenbildungseinrichtung. Kosten für eine erneute Begutachtung belaufen sich gegenwärtig auf 1.200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Gutachterinnen und Gutachter
Nur speziell ausgebildete und unabhängige Gutachter/innen führen die Begutachtung durch. Welche Gutachter/innen eingesetzt werden, beschließt iwis e.V.