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Institut für
Weiterbildung, Beratung und Planung im Sozialen Bereich • IWIS e.V. • c/o
Prof. Erich Schäfer, FH Jena, FB Sozialwesen,
PF 100314, 07703 Jena |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen von iwis e.V.
Stand Januar 2012
Anmeldung
Eine Anmeldung für die iwis Qualitätstestierung muss schriftlich erfolgen
mithilfe des Anmeldeformulars von iwis. Durch die Anmeldung zur Re-Testierung
und der Bestätigung der Anmeldung seitens iwis e.V. wird zwischen den
Beteiligten ein privatrechtlicher Vertrag begründet. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Re-Testierung. Anmelden können sich nach dem Thüringer
Erwachsenenbildungsgesetzt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Teilnahmebestätigung
Nachdem die Anmeldung durch die Einrichtung erfolgt ist und der erbetene
Termin für den Beginn der Re-Testierung angegeben wurde, erhält die Einrichtung
eine Teilnahmebestätigung. Dadurch kommt es zu dem Vertragsverhältnis. Die
Einrichtung erhält nun die Mindestanforderungen zu den Qualitätsbereichen, die
Richtlinie zum Qualitätsbericht der Einrichtung, die Hinweise zum
Einrichtungsbesuch und den Ablaufplan der Re-Testierung.
Leistungen
Anschließende Leistungen sind in den Re-Testierungskosten inklusive:
die Begutachtung des Qualitätsberichtes der Einrichtung durch unabhängige Gutachter/innen, die von iwis benannt werden, in Form eines Ergebnisberichts der Gutachter/innen
der Einrichtungsbesuch durch die Gutachter/innen,
ein ausgestelltes Qualitätstestat von iwis e.V., wodurch die erfolgreiche Re- Testierung bestätigt und die Einrichtung der Erwachsenenbildung autorisiert wird, vier Jahre das entsprechende Qualitätstestat zu führen.
Kosten
Für jede Re-Testierung entstehen für die zu testierende Einrichtung der
Erwachsenenbildung Kosten in Höhe von 2.000,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Für
den Fall, dass eine Nachtestierung notwendig wird, wird der Mehraufwand mit
einem Stundensatz von 60 Euro berechnet. Wünscht eine Einrichtung zusätzlich zu
den im Testierungsverfahren vorgesehenen Beratungen weitere Beratungen, so
bietet iwis e.V. diese gegen eine zusätzliche Vergütung von 60 Euro pro Stunde
an. Findet die Beratung in der Einrichtung der Erwachsenenbildung statt, so
fallen zusätzlich Fahrtkosten an. Es wird auf die Trennung von Beratung und
Begutachtung geachtet. Die Kosten für die Testierung können in zwei Raten
beglichen werden. Mit der Bestätigung zur Teilnahme bekommt die
Erwachsenenbildungseinrichtung eine Rechnung über die erste Hälfte der
Testierungskosten. Bei der Abgabe des Qualitätsberichts der
Erwachsenenbildungseinrichtung wird die zweite Hälfte fällig. Individuell kann
ebenso ausgemacht werden, die Kosten in einer Summe zu zahlen.
Re-Testierung
Nur wenn alle Mindestanforderungen in allen Qualitätsbereichen erfüllt sind,
kann die Re-Testierung erfolgreich abgeschlossen werden. Der Vorstand von iwis
entscheidet auf der Grundlage der Voten der Gutachter/innen und der
Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung“ über die Verleihung
des Qualitätstestats. Es gibt drei Alternativen: (1) Empfehlung der Testierung,
(2) Empfehlung der Testierung mit Auflagen und (3) Empfehlung, keine Testierung
zu erteilen. Sind ggf. noch Auflagen durch die Erwachsenenbildungseinrichtung zu
erfüllen, so können diese innerhalb von maximal sechs Wochen nachgewiesen
werden.
Rücktritt
Sofern noch keine Leistungen von iwis e.V. erbracht wurden, ist ein
Rücktritt von der Testierung bis zu vier Wochen nach Datum der
Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich. Wenn Leistungen in Anspruch genommen
wurden oder der Rücktritt später erfolgte, so werden die bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Kosten einbehalten.
Datenschutz
Alle eingereichten Unterlagen bei der Testierungsstelle sowie die
Ergebnisberichte der Gutachter/innen unterliegen dem Datenschutz und werden
nicht an Dritte weitergeleitet, Eine Ausnahme besteht für die Gutachter/innen,
die die Begutachtung vornehmen, sowie der für die an der Re-Testierung
beteiligten Gremien von iwis e.V.
Widerspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Testierung, jedoch kann gegen das
Ergebnis der Re-Testierung Widerspruch eingelegt werden. Die
Erwachsenenbildungseinrichtung, die den Widerspruch einlegt, muss diesen
schriftlich begründen. Der Vorstand von iwis e.V. wird den Widerspruch prüfen.
Kommt es zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit, dass der Qualitätsbericht
der Einrichtung erneut durch zwei Gutachter/innen begutachtet wird. Wenn diese
Begutachtung zu einem anderen Ergebnis als die erste Begutachtung kommt, werden
die anfallenden Kosten von iwis e.V. getragen. Sollte jedoch diese Begutachtung
zu dem gleichen Ergebnis wie die erste gelangen, gehen die anfallenden Kosten zu
Lasten der Erwachsenenbildungseinrichtung. Kosten für eine erneute Begutachtung
belaufen sich gegenwärtig auf 1.200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Gutachterinnen
und Gutachter
Nur speziell ausgebildete und unabhängige Gutachter/innen führen die
Begutachtung durch. Welche Gutachter/innen eingesetzt werden, beschließt iwis
e.V.